Expertise und Industrien: „Fachanwalt für Umweltrecht“

Als zur Rechtsberatung in allen Gebieten zugelassener Anwalt bearbeite ich sämtliche Rechtsfragen mittelständischer und insbesondere industrieller Unternehmen. Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet das Umweltrecht als spezielle Kategorie des Verwaltungsrechts. Zwar haben die Rechtsanwaltskammern trotz des wachsenden Bedarfs bislang nicht den Titel „Fachanwalt für Umweltrecht“ eingeführt. Dennoch bildet meine Expertise genau das ab:

Rechtsgebiete 

In vielen Fällen sind mehrere Rechtsgebiete betroffen oder wirken Vorschriften aus verschiedenen Gebieten zusammen oder ineinander. Deshalb ist nicht nur detaillierte Kenntnis einzelner Fragen, sondern auch ein fachübergreifender Überblick über die möglicherweise noch betroffenen Themenkreise erforderlich:

Umweltrecht für die Industrie

Jede Industrie hat ihren eigenen charakteristischen Fußabdruck und ihr spezifisches Repertoire typischer Rechtsfragen. Daher lässt sich nur mit industriespezifischer Erfahrung schnell und sicher beurteilen, auf welchem Wege die gewünschte Rechtssicherheit hergestellt werden kann:

  • Abfallbehandlung und Recycling
  • Immobilienentwicklung
  • Öffentliche Wasserversorgung
  • Tierhaltungsanlagen
  • Strom (Erzeugung, Transport und Vertrieb)
  • Gas (Transport und Vertrieb)
  • Bergbau
  • Chemie

Umweltrecht für Privatkunden

Privatkunden haben besondere umweltrechtliche Interessen. Neben dem altruistischen Mandat geht es oft um den Schutz vor Einwirkungen durch Dritte, oder um Sachverhalte im eigenen Grundstück oder Garten:

  • Bahnlärm / Schienenlärm
  • Straßenlärm
  • Gerüche und Lärm aus der Gastronomie
  • Grenzbepflanzung
  • Kompost und Lagerfeuer
  • Wasserbrunnen
Verfahrensarten

Bei den meisten Verfahren im Umweltrecht handelt es sich um Behördenverfahren. Doch nicht nur sollte die Bedeutung gerichtlicher Verfahren und zivilrechtlicher Verhältnisse nicht unterschätzt werden; auch gibt es verschiedene Arten von Behördenverfahren, die jeweils eigene Voraussetzungen mit sich bringen:

  • Verwaltungsverfahren
  • Planfeststellungsverfahren
  • Informationsbegehren (IFG/UIG)
  • Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Prozessvertretung
  • Einstweiliger Rechtsschutz

Sehen Sie auch die Liste meiner Fachpublikationen zu den vorgenannten Themen.