Immissionsschutzrecht
Das wohl wichtigste deutsche Umweltgesetz ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Gemeinsam mit einer Vielzahl begleitender Verordnungen dient es dem Schutz von Mensch und Natur vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Dazu stellt das Immissionsschutzrecht Regeln für die Emissionen von stationären Anlagen, Kraftstoffen, Fahrzeugen und Verkehrswegen sowie für Luft- und Lärmschutzpläne auf. Genehmigungen nach dem BImSchG konzentrieren baurechtliche und emissionshandelsrechtliche Genehmigungen, nicht aber wasserrechtliche Erlaubnisse ein.
Verfahrensbeschleunigung bei Anlagenvorhaben
Im Anwendungsbereich des Immissionsschutzrechts gibt es viele Weggabelungen, an denen man einen schnelleren oder einen langsameren Weg zur Vorhabenrealisierung einschlagen kann. So ist nicht jedes Vorhaben genehmigungspflichtig im Sinne der 4. BImSchV; ist ein Vorhaben genehmigungspflichtig, kann es im beschleunigten oder im normalen Verfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung!) genehmigt werden. In beiden Fällen kommen Teilgenehmigungen, Vorbescheid sowie die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns in Frage. Wollen Sie eine bereits existierende Anlage lediglich ändern, ist dies entweder im Wege der Änderungsgenehmigung möglich; auch hier kommen dann sowohl das einfache als auch das normale Verfahren in Betracht. Oder Sie wählen den Weg über die bloße Änderungsanzeige. Letztere entfaltet allerdings keine Konzentrationswirkung und führt nicht selten zu baurechtlichen Schwierigkeiten.
Das häufigste Problem
Eines der in der Praxis größten Probleme bei der Zulassung von Anlagen ist die Frage, ob das Vorhaben dem Stand der Technik entspricht. Parallel hierzu stellt sich oft die Frage, ob das Anlagendesign schädliche Umwelteinwirkungen zuverlässig ausschließt. Den Stand der Technik beschreiben europäische Referenzdokumente (sog. BREF), welche die Kommission in gewissen Abständen aktualisiert. Der Ausschluss schädlicher Umwelteinwirkungen beschränkt sich auf bekannte Gefahren, deren Verwirklichung eine gewisse Wahrscheinlichkeit aufweisen muss. Hierum toben vor Gericht regelmäßig Gutachterschlachten.
Mein Angebot
Über die Jahre habe ich eine Vielzahl imissionsschutzrechtlicher Verfahren und Sachverhalte gesehen. Jedes Problem ist individuell, und dennoch bilden sich gewisse Handlungsmuster heraus, mit denen Vorhabenträger erfahrungsgemäß am schnellsten und sichersten zu ihrer Genehmigung kommen. Binden Sie mich frühzeitig ein und sparen Sie sich rechtliche Sackgassen und verfahrenstypische Verzögerungen, d. h.: bares Geld.
Sehen Sie im Übrigen hier meine aktuellen Blog-Einträge zum Thema Immissionsschutzrecht.