Baurecht
Baurecht kann Fluch und Segen sein

Das Baurecht ist eine äußert facettenreiche Materie, um die kein Vorhabenträger herumkommt. Nahezu jedes Vorhaben bedarf neben oder im Rahmen einer etwaigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auch der baurechtlichen Betrachtung nach BauGB, BauNVO und der landesrechtlichen Bauordnung.

Baurecht kann aber gerade im Außenbereich oder bei benachbarter Wohnbebauung schwer zu bekommen sein; und selbst vormals sicher auf der grünen Wiese gelegene Betriebe sind nicht selten von heranrückender Wohnbebauung bedroht.

Andererseits bietet das baurechtliche Rücksichtnahmegebot auch Schutz vor Nachbarn; außerdem kann mit einem entsprechenden Bebauungsplan ein ganzes Areal den eigenen Bedürfnissen gewidmet werden.

Baurecht schaffen

Egal ob Privatperson oder Industriebetrieb – vor Beginn der Baumaßnahmen sollte das Baurecht bereits geschaffen oder zumindest gesichert sein. Eine geschickte Gestaltung des Antrags schafft hier neue Möglichkeiten und beschleunigt Prozesse.

Bestandsschutz nutzen und erhalten

Nicht selten wird einem Unternehmen durch die Wandlung der Umgebung oder gar Überplanung des eigenen Grundstücks das Baurecht unter den Füßen weggezogen. Der Betrieb ist dann nur noch auf Grundlage des sog. Bestandsschutzes möglich, dessen Umfang aber oft überschätzt wird. Auch beseitigen Anlagenbetreiber nicht selten aus Unwissenheit  die Voraussetzungen ihres eigenen Bestandsschutzes – ein potentiell existenzvernichtender Fehler. Dabei können Sie bei kluger Anwendung des Gesetzes sogar Betriebserweiterungen ermöglichen. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich.

Sehen Sie im Übrigen hier meine aktuellen Blog-Einträge zum Thema Baurecht.