Neuer Beitrag in der NVwZ

Im Juli erscheint in der NVwZ mein Beitrag „Abgas als Abfall“ (NVwZ 2018, 956-959). Darin befasse ich mich mit folgender Fragestellung (Abstract):

Abgase aus industriellen Prozessen werden in der Genehmigungs- und Überwachungspraxis meist ausschließlich nach Immissionsschutzrecht beurteilt. Dabei ist das Verhältnis zwischen Luftreinhaltungs- und Kreislaufwirtschaftsrecht keineswegs abschließend geklärt. Tatsächlich lässt sich mit den existierenden Normen kaum begründen, weshalb für Abgase nicht auch das Abfallrecht gelten soll. Dessen Anwendung hätte allerdings potentiell dramatische Folgen für Anlagenbetreiber. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob sie durch Auslegung und Anwendung der bestehenden Vorschriften abgewendet werden kann.

EU zu Klimaeffekten von Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF)

Am 14. Mai hat der Rat der Europäischen Union eine neue Verordnung über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) verabschiedet. Sie verpflichtet Mitgliedsstaaten mit sofortiger Wirkung (Inkrafttreten: 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt), Treibhausgasemissionen aus den genannten Aktivitäten vollständig auszugleichen.

Die erste Verpflichtungsperiode beginnt 2021. Bis dahin müssen noch diverse Umsetzungsrechtsakte auf EU-Ebene verabschiedet werden. Dies kann erst geschehen, wenn die Verordnung tatsächlich in Kraft getreten ist. Seit kurzem konsultieren die Mitgliedstaaten und die Kommission nun eine Überarbeitung der Register-Verordnung (Delegierter Rechtsakt), die neben der dem Register für den EU-ETS auch die Registerführung unter der Effort-Sharing-Verordnung und der LULUCF-VO regelt.