Verbot von Öfen und Kaminen ab 2025

Zahlreiche Feuerungsanlagen im gesamten Bundesgebiet werden ab 2025 nicht mehr legal betrieben werden können und müssen abgeschaltet werden. Denn schon 2010 verabschiedete die Bundesregierung mit der 1. BImSchV einen Fahrplan für Grenzwerte von Staub und Kohlenmonoxid, die solche Anlagen spätestens bis zum jetzt kommenden Jahreswechsel einzuhalten haben. Die Überwachung obliegt den Bezirksschornsteinfegermeistern. Dabei wird unterschieden zwischen dem (handbeschickten) offenen Kamin, Grundöfen, Einzelraumfeuerungsanlagen und größeren Anlagen, Anlagen für feste Brennstoffe, Öl oder Gas, sowie nach Wärmeleistung und Errichtungszeitpunkt. Alles zusammmen ergibt ein komplexes Regelwerk, in dem viele Verbote lauern.

Doch der Austausch und die Aufrüstung einer Heizungsanlage ist teuer. Auch haben einige Behörden mit rechtlich fragwürdigen Aussagen Zweifel daran gesät, dass einige Geräte zur Abluftbehandlung den Anforderungen des § 26 der Verordnung entsprechen. Dabei kann die Frage, ob eine Anlage dem Stand der Technik entpricht (wie von der Vorschrift gefordert), abschließend nur durch ein Gericht geklärt werden; Normenwerke wie z.B. VDI-Richtlinien entfalten in der Regel nur eine indikative Wirkung. Eine Untersagung des Betriebs während der Heizperiode wäre eine unmittelbare Gefahr für Eigentum und Gesundheit der Bewohner. Bürger, die sich seit vielen Jahren der wohligen Wärme ihres Wohnzimmerkamins erfreuen oder sich mit einem Holzofen Autarkie und Sicherheit von geopolitischen Unwägbarkeiten erhoffen, haben wenig Verständnis für die strenge Umsetzung der Regeln.

Wurden Sie von Ihrem Schornsteinfeger zur Stilllegung Ihres Kamins, Ofens oder sonstigen Heizung aufgefordert? Oder haben Sie andere Sorgen und Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie mich einfach an.