Wasserrecht und Industrie
Der Wasserhaushalt ist von essentieller Bedeutung für Mensch und Natur. Fast jede Benutzung von Gewässern bedarf daher einer wasserrechtlichen Genehmigung. Ohne eine solche kann schon die Entnahme von Grund- oder Flusswasser eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Die Voraussetzungen der Erlaubnis sind anspruchsvoll und für industrielle Unternehmen oft nur schwer zu erfüllen. Gerade Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot in §§ 27 und 47 WHG können Vorhaben entgegenstehen und sie verhindern.
Kreative Anwendung der Rechtsprechung
Das Wasserrecht ist Gegenstand häufiger Legislation, über die ich auch in meinem Blog berichte. Die neuere Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG zu Europäischer Wasserrahmenrichtlinie und WHG scheint bei oberflächlicher Betrachtung eine besonders strenge Anwendung der Gesetze zu verlangen. Sie bietet jedoch bei entsprechender Anwendung umfangreichen Spielraum für Gestaltung, den ich bereits mehrfach erfolgreich im Sinne meiner Mandantschaft nutzen konnte.
Das Gesetz für sich nutzen
Es lohnt sich also, bei einer Versagung oder Anordnung nicht klein beizugeben. Die Behörden sollten vielmehr anhand des Wortlauts der Gesetze und der von der Rechtsprechung eingeräumten Spielräume zu einer rechtlich zwingenden Lösung geführt werden, die auch Ihre Interessen angemessen wahrt.
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